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Reise Veranstalter haftet für falsche Auskunft im Reisebüro
Reise Veranstalter haftet für falsche Auskunft im Reisebüro
Urlauber müssen sich darauf verlassen können, dass die Auskünfte von Reisebüro-Mitarbeitern stimmen.
Vertraut ein Kunde zum Beispiel auf fehlerhafte Angaben zu den Abfertigungszeiten am Flughafen, dann muss der Reiseveranstalter dafür haften, wenn deswegen eine Reise nicht angetreten werden kann.
Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Bad Homburg (Az.: 2 C 2633/08 [20]) weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in der Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin.
